Die Frau, die Pferde vorsätzlich mit Salzsäure verätzt hat, wurde in Hamburg mit einem Strafbefehl bestraft.
Ein Fall, der schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz beinhaltet, sollte am 16.10.2023 vor dem Amtsgericht Hamburg verhandelt werden. Eine Frau wurde beschuldigt, vorsätzlich ätzende Flüssigkeiten auf Pferde aufgetragen zu haben. Die Frau erschien überraschenderweise nicht zur Verhandlung, was zu einem Strafbefehl führte.
Das Amtsgericht Hamburg hat von Frau B., der Angeklagten, wegen sieben Fällen von Tierquälerei gemäß dem Tierschutzgesetz Rechenschaft gezogen. Zwischen Juni 2020 und Juli 2021 soll sie fünf Pferde auf einer Weide am Sachsenstieg misshandelt haben. Sie soll auch selbst ein Pony auf derselben Weide gehalten haben.
Die Anklage bezieht sich insbesondere auf Nelly, ein Reitpony, das im Juni 2020 so schwere Verletzungen am Rücken erlitt, dass es nicht erfolgreich behandelt werden konnte. Schließlich musste das Pony eingeschläfert werden.
Eine weitere Angelegenheit betrifft den Haflinger Momo, der von Frau B. verätzt worden sein soll, indem sie Salzsäure auf seinen Rücken und im Bereich der Augen aufgetragen hat. Momo hat jetzt vernarbte Augenlider, nachdem er teilweise schwere Verletzungen erlitten hat.
Bisher sind die Beweggründe hinter diesen grausamen Taten unbekannt und sollten eigentlich in den Gerichtsverhandlungen geklärt werden. Obwohl der erste Termin heute Morgen um 9 Uhr angesetzt war, erschien die Angeklagte ohne Entschuldigung nicht vor Gericht.
Laut der Pressestelle hat die Staatsanwaltschaft aufgrund des Nichterscheinens der Angeklagten einen Antrag gestellt, der zu einem Strafbefehl gemäß § 408a StPO führte. Dieser Strafbefehl beinhaltete eine jährliche Bewährungsstrafe. Obwohl die Angeklagte nicht ins Gefängnis muss, ist sie dennoch vorbestraft.
Ihr wird durch den Strafbefehl eine Frist von 14 Tagen gegeben, um Einspruch dagegen einzulegen.
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