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Pferdetod: Stallbetreiber muss zahlen !

17. Oktober 2023 Anastasia D. Anastasia D. ...
Pferdetod: Stallbetreiber muss zahlen !

München (dpa/lby) – Nach dem tragischen Tod eines Pferdes infolge eines Unfalls auf einer Reitanlage haben die Besitzerin und der Stallbetreiber vor Gericht eine Einigung erzielt. Vor dem Oberlandesgericht München unterzeichneten beide Parteien am Dienstag einen Vergleich, wonach der Stallbetreiber eine Entschädigung von 18.000 Euro an die Frau zahlen wird. Zuvor hatte die Klägerin eine Forderung von rund 70.000 Euro erhoben.

Die Klägerin hatte das Pferd im Jahr 2019 in die Obhut des Stalls in Tuntenhausen gegeben. Im Juni desselben Jahres brach sich das Pferd auf der zugehörigen Weide ein Gelenk und musste eingeschläfert werden. Die Besitzerin machte den Betreiber der Anlage für den Vorfall verantwortlich. Ihre Argumente umfassten unter anderem Mängel auf der Pferdekoppel und die Ansicht, dass die Tiere in einer zu großen Gruppe gehalten wurden.

Der Betreiber wies diese Vorwürfe zurück und führte an, dass das Pferd in der Vergangenheit bereits mehrmals aufgrund von Lahmheit nicht an Turnieren teilnehmen konnte, auch an dem Bein, an dem sich der tragische Bruch vor gut vier Jahren ereignete. Zudem betonte er, einen guten Ruf unter Pferdebesitzern zu haben, da der Stall eine lange Warteliste für Interessenten führte.

In erster Instanz hatte das Landgericht Traunstein im vergangenen Jahr die Klage abgewiesen, da die genaue Ursache für die Verletzung nicht eindeutig festgestellt werden konnte.

Die Richter am Oberlandesgericht wiesen darauf hin, dass ein Fortsetzen des Prozesses bis zu einem Urteil möglicherweise Jahre in Anspruch nehmen könnte, da neue Gutachten und Zeugenaussagen erforderlich wären. Dies würde auch hohe Kosten verursachen. Nach Abwägung der Erfolgsaussichten einigten sich beide Seiten nach ausführlichen Beratungen auf die genannte Entschädigungssumme.

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Anastasia D.
Anastasia D.
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